Allgemeine GeschÄftsbedingungen

     

Punkt 1

a) DIE BUCHUNG DER REISE ist telefonisch, online oder per Post möglich.

b) Die Buchung ist für den Kunden bindend, gleich ob die Buchung schriftlich oder mündlich vorgenommen wurde. Bei der Buchung akzeptiert der Auftraggeber im Namen der Gruppe oder in eigenem Namen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von vm rejser danmark. D. h. die Haftung ist solidarisch.

c) Der Auftraggeber ist der Ansprechpartner von vm rejser danmark und umgekehrt.

Sämtliche Vereinbarungen, Zahlungen und Informationen werden über den Ansprechpartner weitergeleitet.

Der Ansprechpartner ist dafür verantwortlich, sämtliche relevanten Informationen über die Reise betreffende Umstände an die Mitreisenden weiterzugeben.

Der Auftraggeber fungiert während der Reise als Reiseleiter.

d) Personen unter 18 Jahren können keine Buchung vornehmen. Es wird des Weiteren vorausgesetzt, dass der Auftraggeber in jeglicher Weise in der Lage ist den Vertrag einzugehen und dass er, falls sich in der Gruppe Reiseteilnehmer unter 18 Jahren befinden, die Einwilligung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter über die Teilnahme eingeholt hat.

e) Die Buchung ist für vm rejser danmark bindend sobald das Depositum eingegangen ist und die Buchung bestätigt wurde.

 

Punkt 2 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

a) Die Buchung von zusätzlichen Leistungen (Programm, Theater u.s.w.) soll soweit wie möglich zusammen mit der Buchung der Grundleistung (Transport, Übernachtung und Verpflegung) erfolgen.

Wir raten davon ab, dass zusätzliche Leistungen am Ankunftstag abgehandelt werden. Das geschieht gegebenenfalls auf eigenes Risiko. Eine verspätete Ankunft aufgrund von Verspätungen während der Reise beinhaltet nicht die Möglichkeit zu einer Vergütung bzw. Schadenersatz.

b) Eine Stornierung der Reise, falls ein oder mehrere gewünschte Sonderprogramme nicht wahrgenommen werden können, ist nicht ohne finanzielle Folgen für die Gruppe möglich.

Der Kunde bucht in erster Linie eine Grundreise. Siehe auch im Programm die Informationen unter „LEISTUNGEN“.

 

Punkt 3 BEZAHLUNG

a) Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Basispreises pro Person bei Schiffs-, Bus- und Zugreisen, und der vollen Summe bei Flugreisen muß spätestens 8 Tage nach Buchung der Reise einbezahlt werden.

Danach erhält die Gruppe eine Buchungsbestätigung.

Wird die Anzahlung nicht wie aufgeführt einbezahlt, ist der Vertrag aufgehoben.

Vm rejser danmark ist sich darüber im Klaren, dass die frühzeitige Einzahlung des Depositums für bestimmte Gruppen schwierig sein kann.

Bitte rufen Sie uns an und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.

b) Der verbleibende Betrag muss 30 Tage vor der Abreise aus Dänemark eingezahlt werden.

Erfolgt die Buchung der Reise später als 30 Tage vor der Abreise aus Dänemark, wird der Gesamtbetrag sofort und unverzüglich eingezahlt.

Ist der Betrag 30 Tage vor der Abreise aus Dänemark nicht auf dem Konto von vm rejser danmark eingegangen, ist vm rejser danmark befugt, den Vertrag aufzuheben, da dies als Annullierung der Reise betrachtet wird. Hier wird auf Punkt 6 bezüglich Stornierung verwiesen.

c) Sämtliche Einzahlungen sind auf unser Konto vm rejser danmark GmbH, Berliner Sparkasse, Kto-Nr. 6604055106, BLZ 10050000 vorzunehmen.

 

Punkt 4 DIE PREISE

a) basieren auf Schulgruppen und Gruppen von Jugendlichen, bei denen die Altersgrenze normalerweise 25 Jahre (Gruppenleiter ausgenommen) beträgt.

Andere Teilnehmer müssen kleinere Zuschläge hinzurechnen. Die Preise für Busreisen entsprechen denen im Programm aufgeführten – es gibt keine Altersbegrenzung.

 

Punkt 5 TERMINÄNDERUNGEN

a) Eine Änderung des Reisetermins nachdem die Buchung erfolgt ist, ist im Prinzip wie eine Stornierung oder eine neue Buchung anzusehen.

Es wird jedoch in einzelnen Fällen hierzu Stellung genommen werden. Abgesehen davon, daß von der Gruppe in diesem Fall immer 50,- € Bearbeitungsgebühr verlangt werden.

 

Punkt 6 STORNIERUNG

Die Regeln für die Stornierung, die auch bei Krankheit oder sonstigen vergleichbaren Situationen gelten.

a) Stornierung für einzelne Personen sowie für die Gruppe als Ganzes:

Bei Stornierung zwischen 60 und 35 Tagen vor der Abreise aus DK ist die gesamte Anzahlung verloren.

Bei Stornierung zwischen 34 und 16 Tagen vor der Abreise aus DK sind 50 %/die Hälfte des Grundpreises zur Zahlung fällig.

Bei Stornierung später als 16 Tagen vor dem Abreisetermin ist der gesamte Grundpreis der Reise zur Zahlung fällig.

b) Stornierung von Schiffsreisen:

Die Regeln richten sich nach den Stornierungsregeln der Reederei, falls diese die oben aufgeführten Stornierungsgebühren überschreiten.

c) Stornierung Flugreisen:

Die Regeln richten sich nach den Stornierungsregeln der Fluggesellschaft, sofern diese die oben aufgeführten Stornierungsgebühren überschreiten.

d) Bei einer vollständigen Stornierung der Reise für eine oder mehrere Personen behält vm rejser danmark sich das Recht vor, die Forderungen, die möglicherweise von dänischen und ausländischen Kontakten erhoben werden, einzufordern.

e) Falls die Gruppe die Teilnehmerzahl unterschreitet, die Grundlage für den Reisepreis war, kann dies erhöhte Ausgaben und/oder einen evtl. Wegfall von kostenlosen Fahrten/Rabatten für die übrigen Teilnehmer der Reise bedeuten.

f) Eine solche Preiserhöhung wird vom Absatz über Preisänderungen in den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nicht abgedeckt.

g) Bitte beachten Sie! Bei der Berechnung der Tage wird der Abreisetag aus Dänemark nicht mitgerechnet.

Eine Stornierung wegen Krankheit des Gruppenleiters oder eines anderen Teilnehmers sowie Angehöriger ändert nichts an den Stornierungsregeln.

 
h) Extraprogramme

die von vm rejser danmark auf Kosten des Kunden vermittelt wurden, sind immer zur Zahlung fällig, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.

Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels! (evtl. Fax)

 

Punkt 7 VERSICHERUNGEN

a) Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall abzuschließen.

Der verantwortliche Gruppenleiter muss dafür sorgen, dass alle Teilnehmer eine gemeinsame Versicherung abschließen.

b) Bei Flugreisen ist die Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall obligatorisch (4% des Gesamtpreises der Reise).

c) Die Versicherungsprämie muß gleichzeitig mit dem Depositum einbezahlt werden.

d) Bei einer Stornierung aus Krankheitsgründen wird verlangt, dass der Versicherung VOR DER ABREISE ein ärztliches Attest zugesandt wird.

e) Eine Krankheit des Gruppenleiters ändert nichts an den Verpflichtungen der übrigen Teilnehmer gegenüber vm rejser danmark.

Vgl. im Übrigen die Versicherungsbestimmungen.

 

Punkt 8 VERANTWORTUNG DES REISELEITERS

a) Der Gruppenleiter ist während der gesamten Reise für die Teilnehmer verantwortlich und hat die Aufsichtspflicht falls die Reiseteilnehmer unter 18 Jahren sind.

  

Punkt 9 PREISÄNDERUNGEN

a) Kommt es, nachdem die Buchung der Reise für vm rejser danmark bindend geworden ist, zu Preisänderungen bei einer oder mehreren der Leistungen, die laut Programm im Reisepreis enthalten sind, ist vm rejser danmark dazu berechtigt, eine dadurch verursachte Änderung des Reisepreises vorzunehmen, falls und in dem Umfang, in dem diese Preiserhöhungen auf neuen oder erhöhten Steuern oder Abgaben, veränderten Währungskursen, Erhöhungen bei den Transportunternehmen oder anderen äußeren Umständen beruhen, auf die vm rejser danmark keinen Einfluss hat.

Kunden, die von einer solchen Preissteigerung laut den vorliegenden Bestimmungen betroffen sind, werden von vm rejser danmark so schnell wie möglich und vor der Abreise aus DK hierüber benachrichtigt.

b) Der Kunde hat das Recht den Vertrag aufzuheben, falls die Preisänderung eine Preiserhöhung um mehr als 10% des Reisepreises beinhaltet.

Sämtliche eingezahlten Beträge werden hiernach an den Kunden zurückgezahlt.

c) Eine solche Stornierung ist nur gültig, falls sie unverzüglich und spätestens 2 (zwei) Tage nachdem der Kunde über die Preisänderung informiert wurde, mitgeteilt wird.

 

Punkt 10 HÖHERE GEWALT

a) Vm rejser danmark agiert als Vertreter der Transportgesellschaften und Hotels und kann keine Haftung für Änderungen, Verspätungen oder höhere Gewalt übernehmen, die auf der Witterung, Vertragsbruch oder anderen Verhältnissen beruhen, auf die vm rejser danmark keinen Einfluss hat.

b) Falls es sich zeigen sollte, dass Extraarrangements nicht in dem von der Gruppe gewünschten Umfang durchgeführt werden können, kann keine Stornierung der Reise erfolgen und es können keine Schadenersatzansprüche gegenüber vm rejser danmark geltend gemacht werden.

 

Punkt 11 WEGFALL VON PROGRAMMPUNKTEN

a) Bei einem evtl. Wegfall von Programmpunkten wird dem Kunden der Betrag zurückerstattet, den der Programmpunkt gekostet hat. Dies gilt nur, falls der Kooperationspartner von vm rejser danmark oder die vermittelnde Agentur die Leistung abgesagt hat.

Darüber hinaus können keine Ansprüche auf Rückerstattung/Schadenersatz geltend gemacht werden.

Vm rejser danmark bestätigt gegenüber dem Kunden nur die Programme, die von unseren Kooperationspartnern bestätigt wurden.

b) Absagen von Programmen am Reiseziel, die vom Kunden vorgenommen wurden, werden nicht erstattet werden können.

 

Punkt 12 HAFTUNG von vm rejser

Vm rejser danmark haftet mit folgenden Ausnahmen für Mängel:

a) Die Mängel können auf Verhältnisse in der Gruppe zurückgeführt werden.

b) Der Mangel kann auf Leistungen zurückgeführt werden, die nicht bestätigt wurden.

c) Der Mangel wurde durch irrelevante Dritte verursacht.

d) Der Mangel beruht auf äußeren Umständen, die vm rejser danmark oder jemand, für den vm rejser danmark haftet, bei gebührender Sorgfalt nicht vor Antritt der Reise voraussehen konnte.

e) Der Mangel ist auf höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände zurückzuführen. In dem Umfang, da vm rejser danmark Pannen oder umfangreichere Verspätungen bekannt werden, wird vm rejser danmark gemeinsam mit den betreffenden Kooperationspartnern sein Möglichstes tun, um Abhilfe zu schaffen.

Vm rejser danmark ergreift Vorkehrungen, die den Verlust des Reisenden sofern möglich begrenzen.

Bei Personenschäden ist „Den offentlige Sygesikring“ (Öffentliche Krankenversicherung) derjenige, der in dem Umfang, da sie dies abdeckt, aktive Schadenshilfe leistet.

f) Zusätzliche Leistungen

In Zusammenhang mit fachlichen Studienbesuchen und entsprechenden Extraleistungen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Sicherheitsvorschriften im Ausland oft wesentlich unter den dänischen Vorschriften liegen. Vm rejser danmark kann keine Haftung für Schäden/Verletzungen übernehmen, auch nicht in Zusammenhang mit sportlichen Wettkämpfen o. ä.

g) In Zusammenhang mit Studienbesuchen, Theater u. a., die von vm rejser danmark vermittelt wurden, kann vm rejser keine Haftung für den Inhalt und/oder die Qualität des Programmpunkts übernehmen.

h) Die Haftung von vm rejser danmark ist auf die meist geringen Erstattungsbeträge beschränkt, auf die unsere Lieferanten, z. B. gemäß internationalen Konventionen, ihre Haftung beschränken.

i) Für Flüge: Die Warschauer Konvention

Entsprechende Beschränkungen gelten auch für andere Transportmittel.

Schiffsreisen: Das Seerecht, das mit der Athener Konvention übereinstimmt.

Internationale Bahnreisen:

Das COTIF/CIF-Abkommen

 

Punkt 13 HAFTUNG DES REISENDEN

a) Der Reisende ist verpflichtet, die vereinbarten Fristen einzuhalten und die Informationen zu liefern, die von ihm billigerweise verlangt werden können.

Wird dies nicht eingehalten, kann die Gruppe nicht geltend machen, dass vm rejser danmark den Vertrag nicht eingehalten hat.

b) Der Gruppenleiter wird ersucht, frühzeitig vor Reiseantritt zu überprüfen, dass die zugesandten Reiseunterlagen mit der Buchung übereinstimmen.

Falls mangelnde Übereinstimmungen festgestellt werden, muss sofort mit dem Reisebüro Kontakt aufgenommen werden.

c) Es obliegt dem Reisenden zu den vereinbarten Zeiten einzutreffen und im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein. Sämtliche Reisedokumente müssen mitgebracht werden.

Zu spätes Erscheinen oder fehlende Fahrkarten, Pässe, Visa bei Reiseantritt oder während der Reise verleihen nicht das Recht auf Erstattung in irgendeiner Form.

d) Der Reisende hat die Pflicht, sich über die Zeitpunkte der Reise, inklusive der Heimreise informiert zu halten.

e) Es obliegt dem Reisenden selbst, sein Gepäck zu überwachen. Vm rejser danmark leistet keinen Schadenersatz für verlorenes oder vergessenes Gepäck.

f) Für den Fall dass der Reisende unterwegs Änderungen vornimmt oder neue Absprachen trifft, ist das Reisebüro für diese Absprachen und deren Folgen nicht verantwortlich.

g) Falls Mängel oder Schäden festgestellt werden, muss dies sofort beanstandet werden. Siehe im Übrigem die Punkte 12 + 14.

h) Mitwirkungspflicht

Der Reisende hat laut Gesetzgebung die Pflicht bei evtl. Mängeln zu deren Begrenzung beizutragen.

i) Jeder Reisende hat die Pflicht den Anweisungen von vm rejser danmark, evtl. Reiseleiter, des Personals der Transportunternehmen sowie den Regeln und Anweisungen, die für die Unterbringung und besuchte Orte gelten und die Gesetze und Regeln des Gastlandes zu befolgen.

j) Die Teilnehmer haben die Pflicht evtl. Beschädigungen, die von einem oder mehreren Teilnehmern verursacht wurden, zu ersetzen. Eine evtl. Entschädigung ist vor Ort an den Geschädigten zu zahlen. Bei der Heimkehr wird das Versicherungsunternehmen informiert.

k) Vm rejser danmark ist nicht schadenersatzpflichtig für Schäden, die während des Reiseverlaufs von Reiseteilnehmern verursacht wurden.

l) Man ist dazu verpflichtet sich so zu verhalten, dass andere Reisende sich nicht gestört fühlen.

m) Wenn ein oder mehrere Reiseteilnehmer diese Verpflichtungen nicht beachten, kann dies dazu führen, dass der/die genannten Personen – im schlimmsten Fall die ganze Gruppe – von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden.

Vm rejser danmark ist gegebenenfalls berechtigt, sich den Gesamtpreis für die Reise gutzuschreiben. Wurde die Reise angetreten, muss/müssen der/die Betreffende(m) auf eigene Kosten die Heimreise vornehmen ohne Ersatzpflicht von vm rejser danmark.

 

Punkt 14 PASS, VISUM

a) Für alle Reisen zu unseren Reisezielen ist ein gültiger Pass erforderlich.

b) Für Nicht-EU-Bürger ist außerdem häufig ein Visum erforderlich. Es obliegt diesen Reisenden, sich bei einem Konsulat oder einer Botschaft selbst zu informieren. Die Ausgaben hierfür sind im Reisepreis nicht enthalten.

c) Bitte beachten Sie! Bei einem zu spät gestellten Antrag mit daraus folgendem fehlendem Visum haftet der Betreffende selbst. Bei einer Stornierung aus diesem Grund treten die allgemeinen Stornierungsregeln in Kraft. Denken Sie auch an Transitvisa für Länder, durch die die Reise führt.

 

Punkt 15 REKLAMATIONEN

a) Alle Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Bestätigte müssen augenblicklich beanstandet und von unserem Kooperationspartner oder dessen Stellvertreter am Reiseziel schriftlich bestätigt werden.

b) Wenn kein schriftlicher Nachweis vorliegt, kann vm rejser danmark gegenüber unseren Kooperationspartnern keine Schadensersatzforderungen erheben und dem Kunden deshalb keinen Betrag zurückbezahlen.

c) Evtl. dokumentierte Klagen über Zustände, die von vm rejser danmark verursacht wurden, müssen dem Reisebüro spätestens 14 Tage nach der Rückkehr vorliegen. Später zugesandte Klagen werden abgewiesen.

 

Nicht aufgeführte Punkte folgen der EU-Gesetzgebung.

Der Kunde akzeptiert bei der Buchung einer Reise die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von vm rejser danmark.

Vorbehaltlich Fehlern und Änderungen.

Januar 2010